1 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Besteller und uns auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsabschluss und Lieferung
2.1 An unsere Angebote halten wir uns einen Monat gebunden, gerechnet ab Datum des Angebotsschreibens.
2.2 Bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen beschränkt sich die Angebotsbindungsfrist auf die Zuschlagfrist gemäß § 20, VOL/A.
2.3 Die Annahme unseres Angebotes kann nur innerhalb der genannten Angebotsfristen erfolgen. Eine verspätete Annahme unseres Angebotes gilt als neues Angebot des Bestellers, dessen Annahme wir uns vorbehalten (§ 150, BGB).
2.4 Texte, Abbildungen und Zeichnungen, ausgenommen reine Werbematerialien, die wir Interessenten bzw. Bestellern im Rahmen von Vertragsverhandlungen kostenlos zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum. Sie sind auf Verlangen an uns zurück-zugeben und dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.5 Alle von uns hergestellten Zeichnungen, Abbildungen, Skripten, Texte und Entwürfe bleiben auf Dauer im ausschließlichen Verwertungsrecht unseres Unternehmens. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber inhaltliche Konzepte vorgegeben hat und die Umsetzung durch uns erfolgt ist. Eine weitere Verwendung durch den Auftraggeber ist nur mit unserer Zustimmung und gegen ein zu vereinbarendes Entgelt möglich.
2.6 Zeichnungen, Abbildungen, Skripten, Texte und Entwürfe, die uns vom Auftraggeber zur Verwendung für die Herstellung der Bestellung überlassen werden, bleiben sein Eigentum. Er ist selbst für die Wahrung des Urheberrechts verantwortlich.
2.7 Alle Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns bedürfen der Schriftform.
2.8 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich.
2.9 Bei Bestellung unterschiedlicher Produktformate müssen wir uns vorbehalten, unsere Leistungen in Teillieferungen zu erbringen.
3 Rücktritt
Tritt der Besteller aus von uns nicht zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück (z.B. Wegfall der Etatmittel/ Jahres-/ Rechnungsabschluss) besteht Vereinbarung darüber, dass in einem solchen Falle ein Teilbetrag des Auftragswertes als Schadensausgleich in Höhe von 30% der Auftragssumme zuzüglich der bis dahin entstandenen Aufwendungen an den Auftragnehmer zu zahlen ist. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder kein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist.
4 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
5 Transportrisiko
5.1 Das Transportrisiko, d.h. die Gefahr des Verlustes bzw. der Beschädigung während der Beförderung, das weder wir noch der Besteller zu vertreten haben, tragen wir, wenn uns der Besteller bzw. der von ihm bestimmte Warenempfänger unverzüglich den Schaden anzeigt.
5.2 bei Postversand: mittels Tatbestandsaufnahme des zuständigen Postamtes und Abtretungserklärung.
5.3 bei LKW-/Kuriertransport: mittels Bescheinigung des Bestellers oder des von ihm bestimmten Warenempfängers auf dem Lieferschein oder Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transportschadens unter näherer Angabe seiner Entstehung und unter anerkennender Gegenzeichnung durch den Frachtführer oder Fahrer.
5.4 Wenn die vorstehend bezeichneten Unterlagen nicht vom Besteller vorgelegt werden, trägt er das Transportrisiko.
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6 Gewährleistung
6.1 Der Besteller bzw. der von ihm bestimmte Warenempfänger hat unsere Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eintreffen der Lieferung schriftlich mitzuteilen.
6.2 Für Material- oder Verarbeitungsfehler leisten wir entweder Ersatz und/oder werden die Mängel kostenlos beseitigen. Der Besteller hat nur dann das Recht zur Wandlung oder Minderung, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Rücksendungen beanstandeter Ware können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
6.3 Unwesentliche Abweichungen in den Maßen und Form sowie nicht behebbare, in der Natur der Werkstoffe liegende Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Wir behalten uns Abweichungen von Verkaufsunterlagen, Angebot und Auftragsbestätigung vor, die technisch erforderlich oder durch technischen Fortschritt bedingt sind.
6.4 Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Lieferungen, die bis zur Abnahme durch den Besteller oder durch einen von ihm beauftragten Dritten beim Besteller oder Warenempfänger aus Gründen, die im Risikobereich des Bestellers liegen (zum Beispiel wegen fehlendem Baufortschritt), eingelagert worden sind.
6.5 Wir sind berechtigt, Leistungen, die aus Gründen, die im Risikobereich des Bestellers liegen, von uns nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so lange zu verweigern, bis das Leistungshindernis vom Besteller beseitigt worden ist. Die uns durch derartige Verzö-gerungen entstehenden Kosten stellen wir dem Besteller gesondert in Rechnung.
6.6 Unsere Schilder sind mit weitestgehend lichtstabilen Farbpigmenten hergestellt. Für den Außenbereich vorgesehene Schilder werden mit einem Schutzlaminat geliefert, das die Pigmente zusätzlich vor UV-Bestrahlung schützt. An stark sonnenexponierten Standorten ist ein zusätzlicher Schutz durch eine UV-stabilisierte Polycarbonatscheibe notwendig. Die Garantiezeit beträgt drei Jahre.
7 Preise
7.1 Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt wird, netto zuzüglich der Mehrwertsteuer. Etwaige Änderungen der Mehrwertsteuer werden berücksichtigt, wenn zwischen Vertragsabschluß und -erfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
7.2 Unsere Preise gelten in der Regel bis zur vollständigen Vertragsabwicklung, jedoch mindestens vier Monate ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Werden durch Änderungswünsche des Bestellers oder andere vom Besteller zu vertretende Umstände Änderungen unseres Leistungsumfangs erforderlich, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Preisaufschlag gemäß § 315 BGB zu erheben.
8 Zahlung
8.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Für Bestellungen über € 5.000,- gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart:
- eine Hälfte nach Zugang unserer Auftragsbestätigung;
- Restbetrag ohne Abzug bei Lieferung und erfolgter
Rechnungsstellung innerhalb von zehn Tagen nach
Zugang der Rechnung.
8.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. sowie unsere Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
8.3 Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unserem Konto als Barzahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
9 Sonstiges
9.1 Die vorstehenden Vertragsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrags als anerkannt und rechtsverbindlich. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Die Annahme der Bedingungen des Auftraggebers ist unsererseits ausgeschlossen und kann auch durch schriftlichen Bescheid nicht aufgehoben werden.
9.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrages wird als Gerichtsstand Eckernförde vereinbart.
Altenholz, den 01. November 2006
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